Der Bund gewährte den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 150 Millionen Euro zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen. Die Direktion Inneres und Kommunales hat mit Schreiben vom 13. März 2024 mitgeteilt, dass die OÖ. Landesregierung eine Richtlinie für den Verteilungsvorgang an die Gemeinden für die Verwendung der Mittel erlassen hat.
Die Stadtgemeinde Rohrbach-Berg erhält einen Zuschuss in Höhe von € 87.852,00. Die Mittel sind von den Gemeinden in der Form der Gewährung eines privatrechtlichen Zuschusses an die Gebührenpflichtigen zu verwenden. Die Aufteilung des Zuschusses hat mit Stichtag 01. Juni 2024 an die Gebührenpflichtigen zu erfolgen. Die sich so ergebende Förderung je Gebührenpflichtigen ist in einer quartalsmäßigen oder einer jährlichen Vorschreibung der Gebühren in der die Förderung wirksam wird, auszuweisen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 04.07.2024 einstimmig beschlossen, dass der Zuschuss anlässlich der Gebührenbremse an alle Gebührenpflichtigen zu überweisen ist, welche an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sind und wird der Zuschuss analog zu den entrichteten Müllgebühren prozentuell an jeden Gebührenzahler rückerstattet. (Beispiel: Restmüll 80 L, 4-wöchentlich / Haushalt = Rückerstattung v. € 34,23). Diese Förderung wird im dritten Quartal 2024 wirksam.