Das Familienreferat des Landes OÖ darf Sie über die neuen Richtlinien zur Oö. Schulveranstaltungshilfe informieren. Diese gelten ab dem aktuellen Schuljahr 2023/24 wie folgt:
- Der Förderbetrag pro Schulveranstaltungstag wurde um 5 Euro – von 25 auf 30 Euro – und damit um 20 % erhöht.
- Der Sockelbetrag zur Einkommensberechnung wurde von 1.200 Euro auf 1.400 Euro (= Gewichtungsfaktor 1,0) und damit um ca. 17 % angehoben. So kommt beispielsweise eine Familie – Eltern und zwei Kinder - mit einem Jahresnettoeinkommen in der Höhe von bis zu 47.040 Euro (oder 3.920 Euro Jahreszwölftel) in den Genuss der Förderung.
- Wegfall der Voraussetzung der Nächtigung außerhalb des Schulstandortes.
Die Schulveranstaltungshilfe kann für mehrtägige Schulveranstaltungen wie Sportwochen, Skikurse oder Landschulwochen einer allgemeinbildenden Pflichtschule oder einer Landwirtschaftlichen Fachschule beantragt werden. Es reichen vier Schulveranstaltungstage außerhalb des Schulstandortes aus, egal, ob diese vier Tage von einem oder mehreren Kindern gezählt werden. Die Höhe des Zuschusses nimmt auf die Dauer der Schulveranstaltung Rücksicht und beträgt bei 5- und mehrtägigen Aufenthalten 150 Euro (bisher 125 Euro), bei 4-tägigen Schulveranstaltungen 120 Euro (bisher 100 Euro) und bei 3- und 2-tägigen Ausflügen 90 bzw. 60 Euro (bisher 75 bzw. 50 Euro).
Infos und das Online-Antragsformular: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/33987.htm