Übertragungsverordnung gemäß § 43 Abs. 4 Z. 4 Oö. GemO 1990

Aushängezeitraum: 17.12.2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2026 eine Verordnung beschlossen, mit der die Zuständigkeiten des Gemeinderats betreffend des Informationsfreiheitsgesetz auf den Bürgermeister übertragen werden.

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