Fertigstellung

bau

Die Fertigstellung ist umgehend beim Stadtamt anzuzeigen. Etwaige im Baubescheid vorgeschriebene Atteste (z.B. Rauchfangbefund, E-Befunde usw.) sind vorzulegen. Bei der Fertigstellung ist zu unterscheiden, ob es sich um Kleinhausbauten (Wohnhäuser mit max. 3 Wohnungen) oder um sonstige Gebäude (Objekte mit Büro, Gewerbe, Landwirtschaft) handelt.

Fertigstellungsmeldung nach §42 für Kleinhausbauten

Fertigstellungsmeldung nach §43 für sonstige Gebäude

Wurde im Baubescheid ein Baumeisterbefundvorgeschrieben, so ist dieser ebenfalls der Baubehörde vorzulegen. Sie müssen diesen Befund bei Ihrem Baumeister einfordern.

Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne die Bauabteilung.