Planung

plan

Sobald Sie einen Planentwurf zur Verfügung haben, können Sie diesen am Stadtamt vorprü­fen lassen. So können eventuell erforderliche Planergänzungen schon vor Fertigstellung des Einreichplanes berücksichtigt werden.

Mit der Vorlage des Planentwurfes kann auch schon festgelegt werden, ob für das Bauvor­haben eine Bauanzeige oder ein Bauansuchen eingereicht werden muss und ob die Zustim­mung der Nachbarn erforderlich ist.

Für die Bauvorhaben sind demnach folgende spezielle Formulare zu verwenden:

Diesen Bauansuchen bzw. Bauanzeigen sind Baubeschreibungen anzufügen!

Falls erforderlich, sollten Sie oder ein von Ihnen beauftragter Geometer spätestens jetzt um die Bauplatzbewilligung ansuchen.